Haus- und Grundstückbesitzer aufgepasst: Am 01.01.2022 ist der Startschuss für die Grundsteuer-Reform gefallen. Das bedeutet: Jeder Eigentümer muss in diesem Jahr eine Grundsteuer-Erklärung abgeben und zwar für jede Immobilie und jedes Grundstück.
Die Erklärung muss auf elektronischem Wege zwischen dem 01. Juli bis voraussichtlich 31.Oktober 2022 erfolgen. Um rechtzeitig vorbereitet zu sein, informieren wir Sie bereits jetzt über die notwendigen Schritte.

Bei der Bewertung gelten unterschiedliche Regelungen für unbebaute und bebaute Grundstücke mit Besonderheiten für die jeweilige Art der Nutzung (z.B. land- und forstwirtschaftliche Grundstücke). Dabei muss jedes Grundstück bewertet werden, egal ob dieses beispielsweise eigengenutzt, betrieblich genutzt, fremdgenutzt oder ungenutzt wird. Bei mehreren Eigentürmern eines Grundstücks ist eine Erklärung gemeinsam abzugeben; hier ist es ratsam sich mit dem anderen Eigentümer abzustimmen um zu klären, bei wem die Erklärung abgegeben wird.
Als Hilfe stellen wir Ihnen zwei PDF Dateien zur Verfügung, welche Ihnen das Sammeln der Informationen erleichtern soll. Bitte füllen Sie das notwendige Dokument aus und schicken Sie dieses an die Adresse grundsteuer@bauer-treuhand.de.
Hier finden Sie das Dokument für Grundstücke in Bayern (ohne land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)
Hier finden Sie das Dokument für Grundstücke außerhalb Bayerns:
Hier gibt es eine Liste für Land und Forstwirtschaft sowohl für Bayern als auch für Bund.